Bei Radio Argovia herrschte am Dienstag aufgeräumte Stimmung: «Genau 1800 Tage mussten wir auf diesen Entscheid warten», sagte Chefredaktor Jürgen Sahli auf Anfrage des Regionaljournals. «Jetzt sind wir einfach nur glücklich.»
Trotz der Anbindung an die in der Region marktbeherrschende BT Gruppe von Medienunternehmer Peter Wanner liege keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt vor, hatte zuvor das UVEK mitgeteilt. Mit dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an Radio 32 halte die BT-Gruppe zudem die Regel ein, wonach ein Medienunternehmen maximal nur je zwei Radio- und Fernsehkonzession halten darf.
Marktbeherrschend aber kein Missbrauch
Das UVEK hatte Radio Argovia die Bewilligung bereits 2008 erteilt. Roger Schawinski, der mit seinem eigenen Projekt Radio AG ebenfalls um eine Konzession für den Kanton Aargau buhlte, zog ans Bundesverwaltungsgericht.
Dieses bestätigte zwar den UVEK-Entscheid, verlangte jedoch eine vertiefte Abklärung darüber, ob durch eine Konzessionserteilung an Radio Argovia die Meinungs- und Angebotsvielfalt verletzt werde. Das UVEK musste prüfen, ob die BT Gruppe eine marktbeherrschende Stellung im Versorgungsgebiet verfüge und ob sie diese eventuell missbrauche.
Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten UVEK-Entscheid ergaben sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte für einen publizistischen, systematischen und zukunftsgerichteten Missbrauch. Die Meinungs- und Angebotsvielfalt werde nicht gefährdet, obwohl die BT Gruppe eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Eine Argumentationskette, die Jürgen Sahli freut: «Für uns von Radio Argovia ist diese Erkenntnis sehr wichtig.»
Der UVEK-Entscheid kann erneut ans Bundesverwaltungsgericht gezogen werden, das in letzter Instanz entscheidet. Die provisorische Konzession für Radio Argovia bleibt bis zu einem weiteren Entscheid rechtskräftig. Damit sei der Service public auch im Falle eines Weiterzuges vorerst sichergestellt, schreibt das UVEK.
Weiterzug oder nicht?
Roger Schawinski bezeichnet den UVEK-Entscheid in einer Mitteilung am Dienstag als das «nächste Kapitel in der Aargauer Radiokonzessions-Farce». Offenbar habe man mit allen Mitteln den ursprünglich vom Bakom gefällten Entscheid zugunsten des bisherigen Konzessionshalters aufrecht erhalten wollen.
Schawinski äusserte sich noch nicht dazu, ob er den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzieht. Dort ist noch seine Konzessionsstreit für eine Bündner Lokalradio-Konzession hängig. Dieses Verfahren sei beinahe abgeschlossen, als nächstes werde der endgültige Entscheid in dieser Sache erwartet, schreibt der Zürcher Medienunternehmer.