«Wir befürworten die Vollkapitalisierung», schreibt die Solothurner SP. Und auch die FDP ist einverstanden, «die bestehenden finanziellen Altlasten zu beseitigen und sie nicht einfach an die nächsten Generationen weiterzureichen».
Nur die volle Ausfinanzierung «stellt die Kasse auf eine solide Grundlage», findet auch der VPOD als Vertreter des Staatspersonals, der Lehrer und der Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG.
Banken wollen lieber tiefere Steuern
Anderer Ansicht ist die Vereinigung der Solothurner Banken. Diese sind der Meinung, Solothurn könne sich die Ausfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht leisten. Die Banken-Vereinigung schreibt, «dass die volkswirtschaftlichen Herausforderungen, vor welchen der Kanton steht, die Bereitstellung von 1,1 Milliarden Franken durch die öffentliche Hand zur Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse derzeit verbietet».
Statt viel Geld in die Pensionskasse zu stecken, solle der Kanton besser die Steuern senken und in die Infrastruktur investieren, finden die Solothurner Banken.
Gemeinden weniger stark belasten
Auch die Grünliberalen sind gegen eine Anhebung des Deckungsgrads auf 100 Prozent. «Es soll ein Zieldeckungsgrad von 80 Prozent bestimmt werden. Die Staatsgarantie soll beibehalten werden», schreiben die Grünliberalen.
Ihnen geht es dabei unter anderem um die Gemeinden, die sich laut der Regierung an der Ausfinanzierung beteiligten müssten. Die Grünliberalen befürchten, die Gemeinden könnten sich stark verschulden.
Versicherte sollen sich auch beteiligen
Ob die Gemeinden überhaupt etwas zahlen sollen, ist ein weiterer Streitpunkt. Die Regierung will ein Drittel der benötigten Milliarde den Gemeinden aufbürden. Der Verband der Einwohnergemeinden hat bereits klar gemacht, dass die Gemeinden keinen Rappen zahlen wollen, und hat mit dem Referendum gedroht.
Die Vereinigung der Solothurner Banken wiederum findet es nicht nachvollziehbar, wenn die Versicherten nichts an die Sanierung beitragen müssten. Die Banken schlagen vor, dass sich im Falle einer Ausfinanzierung die Versicherten sogar mit 50 Prozent an der Tilgung des Fehlbetrags beteiligen sollen. Für den Kanton blieben dann noch 35 Prozent, für die Gemeinden 15 Prozent.