Das Zwangsmassnahmengericht ordnete für die drei Personen je eine Untersuchungshaft von einem Monat an. Die Staatsanwaltschaft Aargau bestätigt am Montag auf Anfrage entsprechende Medienberichte. Die Personen würden nun weiter befragt.
Die Gemeinde Aarburg hatte am Mittwoch mitgeteilt, sie habe den langjährigen Mitarbeiter des Sozialdienstes per sofort freigestellt. Der Mann habe sexuelle Handlungen mit einer erwachsenen Klientin gestanden.
Die Sozialhilfeempfängerin hatte sich zuvor an die Opferhilfestelle gewandt. Im Regionalsender Tele M1 sagte sie, der Mitarbeiter habe von ihr gegen ihren Willen während Monaten sexuelle Leistungen verlangt. Im Gegenzug habe er ihr
versprochen, dass die Sozialhilfeanträge reibungslos abgewickelt würden.
Gemäss Aussagen des Mitarbeiters fanden die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einverständnis statt. Die Frau und deren Lebenspartner hätten ihn erpresst und 30'000 Franken gefordert. Gemäss Staatsanwaltschaft zahlte der Mann jedoch nicht.