Im Februar 2013 sorgte ein Sozialhilfebezüger aus Berikon für Schlagzeilen. Die Boulevardzeitung «Blick» bezeichnete ihn als den frechsten Sozialhilfebezüger der Schweiz.
Der Hintergrund: Der Mann kooperierte nicht mit der Gemeinde. Diese strich ihm in der Folge die Sozialhilfe. Das Bundesgericht pfiff die Gemeinde jedoch zurück. In der Folge reichte die CVP im Aargauer Kantonsparlament einen Vorstoss ein. Einen solchen Fall soll es nicht nochmals geben. Es soll klar geregelt werden, unter welchen Umständen eine Gemeinde jemanden die Sozialhilfe entziehen kann.
Vorgehen für Sozialhilfe-Entzug
Die Aargauer Regierung hat diese Regeln präsentiert, und forderte die Parteien und Verbände auf bis am Freitag dazu Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Regierungsvorschläge steht ein dreistufiges Vorgehen:
- Eine Gemeinde kann die Sozialhilfe an klare Auflagen und Forderungen knüpfen
- Wenn sich eine Person nicht an die Auflagen hält, kann die Sozialhilfe gekürzt werden
- Wenn eine Personen immer noch nicht kooperiert, kann eine Gemeinde, als letzte Möglichkeit, alle Leistungen streichen
Die CVP begrüsst das Vorgehen. CVP-Grossrat Andre Rotzetter sagte gegenüber Radio SRF, das so alle Gemeinde genau wissen, wie ein Verfahren abläuft um jemanden die Sozialhilfe zu streichen. Bisher sei dies vielen Gemeinden unklar gewesen.
Zu wenig konkret
Die SVP steht grundsätzlich auch hinter der Änderung. Allerdings sei der Vorschlag der Regierung zu schwammig, kritisiert etwa SVP-Grossrat René Bodmer.
Die SVP verlangt etwa, dass auch Termine klar geregelt werden, an welche sich Sozialhilfebezüger halten müssen. Die SP findet, es gebe bereits heute genug Regeln. Das Gesetz greife zudem in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Von Seiten der Grünen hiess es, dass man die Änderungen grundsätzliche begrüsse.