«Es hatte Wirkung», sagt Bernhard Graser, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, am Freitag auf Anfrage. In der Nacht sei ein erster Schub von Mails hereingekommen. Diese würden der Sonderkommission zum Fall des Vierfachmordes zugestellt.
Den Erhalt neuer Hinweise bestätigte auch die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau, Sandra Zuber, gegenüber dem Regionaljournal Aargau-Solothurn: «Von gestern auf heute kamen mehrere Hinweise bei der Kantonspolizei Aargau rein.»
Der Betrag der Belohnung von maximal 100'000 Franken entspricht gemäss Philipp Umbricht, Leitendem Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, der Bedeutung dieses Verbrechens. Es handle sich um die höchste je in der Schweiz von Behörden in Aussicht gestellte Belohnung. Der Betrag sei nach Rücksprache mit Justizdirektor Urs Hofmann festgelegt worden.
Falls die Täterschaft dank des entscheidenden Hinweises dingfest gemacht werden könne, so bezahle man den Betrag dann gerne aus. «Jeder Hinweis ist wichtig. Jedes Detail kann das entscheidende Puzzleteil sein, das uns die Lösung ermöglicht oder sie beschleunigt», hatte Umbricht am Donnerstag vor den Medien ausgeführt.
Aargau könnte Ermittlungskosten sparen
Die hohe Belohnung könnte dem Kanton Aargau und damit den Steuerzahlern letztlich Geld sparen. «Sollte der Fall durch die Auszahlung der Belohnung rasch geklärt werden können, würde der Kanton erhebliche Einsparungen erzielen, die die Belohnungssumme um ein Vielfaches übersteigen würden», sagt Samuel Helbling, Mediensprecher des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres, am Freitag auf Anfrage.
«Die Belohnung gelangt ja nur zur Auszahlung, wenn die Täterschaft durch einen Hinweis ermittelt werden kann.» In buchhalterischer Hinsicht würde die Belohnung gemäss Kanton gleich wie die übrigen Drittauslagen als sogenannter «leistungsunabhängiger Aufwand» zu den Untersuchungskosten zählen.
Helbling weist darauf hin, dass die Ermittlungen im Mordfall Rupperswil mit jedem weiteren Monat hohe Kosten verursachen. Zurzeit arbeiteten in der Sonderkommission 40 Personen. Hinzu kämen erhebliche Auslagen für externe technische Abklärungen und Auswertungen.
50'000 Franken führten zum Täter von Wohlen
Vor 16 Jahren hatte eine Belohnung der Kantonspolizei von 50'000 Franken letztlich zur Aufklärung des Dreifachmordes von Wohlen AG geführt. Zunächst hatte die Belohnung nur wenig Wirkung gezeigt.
Doch nach einem entscheidenden Hinweis wurde Anfang Dezember 2000, weniger als zwei Monate nach der brutalen Tat, ein damals 26-jähriger Dominikaner in Zürich verhaftet.
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Mann im Dezember 2003 wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und Landesverweis. Er hatte drei Landsfrauen in der Personalwohnung eines Nachtclubs in Wohlen mit grosser Brutalität getötet.
Bereits im Februar 2001 war die Belohnung von 50'000 Franken ausbezahlt gewesen. Wer das Geld erhielt blieb geheim.
Anonymität und Schutzmassnahmen für Tippgeber
Auch beim Vierfachmord von Rupperswil können die Hinweisgeber gemäss Oberstaatsanwalt Umbricht im Rahmen des Strafverfahrens anonym behandelt werden. So werde den Parteien im Strafverfahren die Identität der Personen nicht bekannt werden. «Es ist auch denkbar, dass je nach Situation weitere Schutzmassnahmen angeordnet werden können.»
Ziel des Fahndungsaufrufs sei es, ein Gesicht oder einen Namen zu den im Haus der Opfer aufgefundenen DNA-Spuren zu finden. «Wir sind überzeugt, dass irgendwo, irgendwer die Beobachtung gemacht hat, die uns entscheidend weiterbringen wird.»
Die Staatsanwaltschaft hofft nicht zuletzt, dass wegen der hohen Summe der wichtige Hinweis aus dem näheren oder weiteren Umfeld der Täterschaft eingehen könnte. Der Fahndungsaufruf wird mit Flugblättern in verschiedenen Sprachen nicht nur in der Schweiz, sondern auch im angrenzenden Deutschland verteilt.