Am 10. Januar 2017 wird das Amtsgericht Olten-Gösgen darüber beraten, ob ein Sexualstraftäter nachträglich verwahrt wird oder nicht. Der Mann hatte vor 10 Jahren als damals 33-Jähriger eine 8-jährige missbraucht. Der Mann war bereits vorbestraft, wegen Kinderschändung.
Sicherheitshaft beantragt...
Nun hat er seine Strafe abgesessen und auch Therapien gemacht. Nur: Aktiv dabei war er bei diesen Therapien nicht. Gemäss Strafgesetzbuch kann man so eine Person denn auch nicht weiter in einer stationären Behandlung behalten. Deshalb hat ihn das Solothurner Obergericht im September frei gelassen.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft will den Mann nachträglich verwahren lassen, worüber das Amtsgericht Olten-Gösgen nun im Januar entscheiden muss. Bis dahin hätte die Staatsanwaltschaft den Mann gerne in Sicherheitshaft genommen. Wie Gutachter zuletzt aufgezeigt hatten, geht von dem Mann immer noch ein mittleres bis hohes Risiko aus, dass er wieder straffällig wird.
... bis jetzt ohne Erfolg
Doch bis anhin hatte die Staatsanwaltschaft keinen Erfolg mit der angestrebten Sicherheitshaft. Recherchen haben ergeben, dass das Haftgericht den Antrag abgelehnt hat.
Nun beschäftigt sich das Solothurner Obergericht mit dieser Frage, bestätigt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Die Behörden halten ausserdem fest, dass der Mann nicht «auf freiem Fuss» sei, sondern ambulant behandelt werde und zwar in einer «engmaschigen Betreuung».