Nach einer Vorprüfung habe man entschieden, ein Verfahren zu eröffnen und die Sache genauer anzuschauen, sagte Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag zu einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».
Genaue Gründe unbekannt
Welche Punkte Anlass gaben, das Verfahren einzuleiten, wollte sie nicht nennen. Auch die stellvertretende Solothurner Oberstaatsanwältin Sabine Husi bestätigte die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die Strafuntersuchung längere Zeit in Anspruch nehmen werde. Über den Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses könne sie im Moment keine näheren Angaben machen, sagte Husi.
Streit um Wert der Wertschriften
Greenpeace und TRAS werfen den Betreibern der AKW Leibstadt AG und Gösgen SO vor, dass sie die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in den Bilanzen per Ende 2011 um 599 Millionen Franken über dem Marktwert ausgewiesen hätten. Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach Marktwert bilanziert werden.
AKW beteuern Unschuld
Die Verantwortlichen der beiden AKW wiesen die Vorwürfe vor knapp drei Wochen unisono zurück. Sämtliche Angaben in der Bilanz seien korrekt und entsprächen sowohl dem Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, teilten die beiden AKW damals in gleichlautenden Communiqués mit.
An Kantone weitergegeben
Die Strafanzeigen von Greenpeace und TRAS waren bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden. Diese leitete sie an die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn zur Prüfung weiter. Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die beiden grossen Energiekonzerne Axpo und Alpiq.
Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt. Axpo seinerseits ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 52,7 Prozent an Leibstadt beteiligt.