Martin Gfeller hat das Vertrauen in die Basler Behörden verloren. Er möchte zusammen mit seiner Frau und seinen Stiefkindern in der Schweiz leben. Für den Sohn war das möglich, er darf in Basel leben. Für die Tochter sieht die Situation aber anders aus. Ende März entschieden die Behörden, dass sie nicht hier leben darf. Für Gfeller ist der Entscheid nicht nachvollziehbar: «Ich fühle mich ungerecht behandelt, nicht ernst genommen. Das Familienwohl scheint dem Amt egal zu sein».
Ein formaler Fehler mit weitreichenden Konsequenzen
Auf die Frage, wie es soweit kommen konnte, sagt, Gfeller, ihm sei ein formeller Fehler unterlaufen. Das Ehepaar hat beim Antrag auf Familiennachzug die Frist verpasst - ein Fehler mit Konsequenzen. «Ich habe davon nichts gewusst. Für Laien ist das Verfahren kompliziert», sagt Bau-Ingenieur Gfeller und fügt an: «Im Nachhinein hätte ich mir von Anfang an einen Anwalt nehmen müssen.»
Konkret hat die Familie bereits vor einigen Jahren korrekt beantragt, dass die Kinder in die Schweiz kommen dürfen. Damals gaben die Behörden grünes Licht. Danach sind die Kinder aber wieder zurück nach Brasilien. Der Sohn, um dort Militär-Dienst zu leisten, die Tochter um die Grundschule zu absolvieren. Damit verfiel ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Als sie wieder in die Schweiz zurückkehrten, war das Recht auf gemeinsames Familienleben verfallen.
Ich habe davon nichts gewusst. Für Laien ist das Verfahren kompliziert.
Nur in Härtefällen gewähren die Behörden nach Ablauf der Frist, dass Angehörige in der Schweiz leben dürfen. Im Fall des 22-jährigen Sohns konnte die Familie das Migrationsamt überzeugen, dass es wichtig sei, dass er in Basel leben kann. Bei der damals noch minderjährigen Tochter verweigerten die Behörden aber eine Aufenthaltsbewilligung. Dieser Entscheid ist für Gfeller unverständlich. Die beiden hätten vergleichbare Voraussetzungen und beide Kinder wollten bei ihrer Mutter leben.
Restriktive Einwanderungspolitik
Im schriftlichen Bericht begründet das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement den negativen Entscheid mit dem Willen für eine restriktive Migrationspolitik: «Das öffentliche Interesse an einer zurückhaltenden Einwanderungspolitik überwiegt vorliegend das private Interesse von Mutter und Tochter an einer Familienzusammenführung in der Schweiz.»
Kein Einzelfall
Der Fall löst auch bei Marc Spescha Kopfschütteln aus. Der Anwalt ist auf Migrationsrecht spezialisiert und sagt: «Das ist ein irritierender und stossender Entscheid.» Wirklich überraschen würde ihn der Fall jedoch nicht. Die Schweizer Behörden würden mit der Begründung der restriktiven Einwanderungspolitik immer wieder in Kauf nehmen, dass Familien auseinander gerissen werden. Spescha meint dazu: «Diese politische Auslegung des Gesetzes ist problematisch.»
Das Schicksal der Familie Gfeller sei kein Einzelfall. In der Schweiz gebe es mehrere hundert solcher Fälle, schätzt Spescha.
(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)