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Basel Baselland Bundesgericht: «Dreckasylant» ist keine Rassendiskriminierung

Die Ausdrücke «Sauausländer» und «Dreckasylant» stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Das gilt laut Gericht selbst dann, wenn «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden.

Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse «BaselWorld» zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als «Sauausländer» und «Dreckasylant».

Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe.

Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun Recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts fehlt den Äusserungen des Polizisten der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. Die Bezeichnung «Ausländer» oder «Asylant» könne Menschen ganz unterschiedlicher Herkunftsgebiete oder Glaubensbekenntnisse betreffen.

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