Michel Huissoud, Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, dass sich die Kontrollstelle des Bundes mit dem Fall befasse : «Wir haben Unterlagen erhalten. Wir sind eingeschaltet, ja.» Konkret geht es um die Frage, ob die Firma AMS, Arbeitsmarkt-Services AG, auf den Löhnen der Kontrolleure einen unrechtmässigen Zuschlag kassiert. Dort sind die Kontrolleure angestellt.
Tatsächlich bestätigt jetzt der Rechtsvertreter der AMS, dass man auf den Löhnen der Kontrolleure einen Zuschlag von «knapp dreissig Prozent» kassiert habe. Mit diesem Zuschlag habe man Lohnnebenkosten, Mehrwertsteuer und Arbeitgeberbeiträge bezahlt.
Allerdings würde nicht einmal ein Zuschlag von dreissig Prozent erklären, weshalb ein erst gut zwanzigjähriger Kontrolleur 105'000 Franken verdient haben soll. Diesen Lohn hat die Kontrollstelle ZAK zumindest auf einem amtlichen Formular des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ausgewiesen. Tatsächlich aber verdiente der Kontrolleur nur etwa halb so viel, nämlich weniger als 55'000 Franken brutto.
Das habe damit zu tun, dass die Kontrollstelle ZAK auf dem amtlichen Formular für die Kontrolleure nicht deren wirklichen Lohn angegeben habe, sondern einen «Funktions-Durchschnittslohn», schreibt der Rechtsvertreter. All dies ist deshalb brisant, weill die beiden Kontrollstellen ZAK (Schwarzarbeit) und ZPK (Lohndumping) pro Jahr über eine Million Franken Steuergelder erhalten.
Das ist aber nicht die einzige Rechnung, die Fragen aufwirft. Die Kontrollstellen haben zum Beispiel auch einen Smart für mehr als 8000 Franken pro Jahr geleast. Zum Vergleich: Für 3500 Franken pro Jahr kann man bei einem Smarthändler einen gut ausgestatteten Smart leasen, inklusive aller Versicherungen.
Geleast haben die Kontrollstellen den Smart bei der Firma AMS, also bei derselben Firma, die auch die Kontrolleure anstellt. Diese ist gemäss Angaben auf verschiedenen Websites eine «Institution der Familienausgleichskasse Gefak», die wiederum gehört zur Baselbieter Wirtschaftskammer gehört.
In Zusammenhang mit diesem Leasing schreiben die Rechtsvertreter wie folgt: «Die Aufwendungen im Fahrzeugbereich sind nicht Aufwendungen, welche durch die Pauschalabgeltung im Rahmen des Leistungsauftrags mit dem Kanton durch öffentliche Gelder abgedeckt werden.» Im Klartext: Diese Leasingrechnungen seien nicht mit öffentlichen Geldern bezahlt worden. Dasselbe gelte auch für die übrige Infrastruktur wie Büromöbel oder Räume, welche die AMS den Kontrollstellen vermietet habe. Und weil dies nicht mit Steuergeldern bezahlt werde, nehme man dazu gegenüber der Öffentlichkeit auch keine Stellung.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)