Wer vermutet, dass im Baselbiet Bauarbeiter schwarz arbeiten, kann sich bei der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK melden. Doch die Mühe, ein entsprechendes Formular auszufüllen, kann man sich sparen. «Im Baselbieter Baugewerbe finden im Moment keine Schwarzarbeitskontrollen statt», bestätigt Mirko Tozzo, Präsident des Vorstandes der Kontrollstelle, Recherchen des Regionaljournals. «Die ZAK musste ihre Schwarzarbeitskontrollen im Baselbieter Baugewerbe per 31. Dezember 2016 bis auf Weiteres einstellen.»
Denn per 31. Dezember lief die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der ZAK aus. Jene Kontrollstelle, die in die Schlagzeilen geriet, weil sie zu wenig Kontrollen durchgeführt habe und der Kanton deshalb mehrere hundert Tausend Franken zurückverlangte. Zudem eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen unbekannt, um die Finanzströme rund um diese Kontrollstelle zu überprüfen. Seit ein paar Monaten sind deshalb Gewerkschaften und Arbeitgeber daran, eine neue Kontrollstelle aufzugleisen.
Der Staat erfüllt seine Aufgabe nicht.
Das Problem ist nur, weil der Leistungsauftrag für Schwarzarbeitskontrollen auf Baustellen zwischen dem Kanton Baselland und der ZAK per 31. Dezember 2016 auslief, kontrolliert jetzt niemand mehr. Dabei sind die Kantone gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass solche Schwarzarbeitskontrollen stattfinden. «Der Staat erfüllt seine Aufgabe nicht, denn es ist selbstverständlich, dass er Schwarzarbeit kontrollieren muss», sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Sankt Gallen.
Die Baselbieter Volkswirtschaftsdirektion wollte die konkreten Fragen des Regionaljournals nicht beantworten. Nur so viel: Man sei mit den «bisherigen Vertragsparteien betreffend Strukturen und Leistungsvereinbarungen im Gespräch. Eine Kommunikation zu den Ergebnissen ist noch im Januar 2017 geplant.»