Seit sechs Jahren politisiert Hanspeter Weibel (SVP) im Baselbieter Landrat. Von Anfang an habe ihn gestört, dass es Parlamentarier gebe, die mitdiskutieren, abstimmen und gleichzeitig von einem Entscheid des Landrats betroffen seien. Aufgefallen sei ihm dies bei der milliardenteuren Sanierung der kantonalen Pensionskasse. «Da hat die Hälfte des Landrats über die Leistungen der eigenen Pensionskasse oder jener eines Familienmitglieds abgestimmt. Ich finde: Eine solche direkte Betroffenheit stellt ein Problem dar.»
Um zu vermeiden, dass Direktbetroffene im Landrat abstimmen, fordern daher nun SVP und FDP mit einem Vorstoss, dass alle Kantonsangestellte, vor allem auch Lehrerinnen und Lehrer, nicht mehr ins Parlament gewählt werden dürfen.
Vorstoss richtet sich gegen Wirtschaftskammer-Chef
Aber nicht nur von rechts kommt eine Forderung nach einem Polit-Verbot, auch die Linken haben ähnliche Pläne. Im Visier haben sie Wirtschaftsvertreter: Landräte, die in Verwaltungsräten sitzen und mit ihrem Firmen Staatsaufträge erhalten.
Konkret zielen die Linken auf Christoph Buser, den Direktor der Wirtschaftskammer. SP-Präsident Adil Koller begründet: «Der Direktor der Wirtschaftskammer sitzt im Verwaltungsrat einer grossen Baufirma, die jedes Jahr lukrative Staatsaufträge erhält. Er profitiert direkt von Entscheiden des Parlaments.» Daher fordert die SP ein Polit-Verbot für Empfänger von Staatsaufträgen.
Einzelne Kantone kennen solche Unvereinbarkeitsklauseln
Solche Unvereinbarkeitsklauseln von Beruf und politischem Amt sind nichts Neues. Es gibt sie im Baselbiet beispielsweise für Richter. Sie müssen auf politische Ämter verzichten, um die Gewaltentrennung einzuhalten. Und einzelne Kantone wie Thurgau verbieten bereits heute Staatsangestellten das Politisieren im Kantonsparlament.
Derart weit gehende Klauseln, wie sie nun gefordert werden, seien rechtlich zulässig, sagt denn auch Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Er selber finde sie aber problematisch. «Solche Vorschriften würden sehr viele Personen umfassen, die ihr passives Wahlrecht nicht mehr ausüben könnten.»
Polit-Verbot für mehr als 5000 Menschen
Im Kanton Baselland wären mehr als 5000 Beamte und Lehrer betroffen. Wieviele Unternehmer es treffen würde, lässt sich nicht sagen. Derart grosse Bevölkerungsgruppen auszuschliessen, widerspreche der Idee der direkten Demokratie, sagt Staatsrechtler Schindler. «Ein Grundgedanke der direkten Demokratie ist, dass jene Menschen Entscheide treffen sollen, die davon betroffen sind.»
Vielleicht steckt hinten Vorstössen im Baselbiet aber ohnehin auch noch etwas anderes als die reine Sorge um den Parlamentsbetrieb. Die Linken wollen mit ihrem Vorstoss Wirtschaftsvertreter aus dem Parlament werfen, die traditionell bei den Bürgerlichen politisieren. Und SVP und FDP zielen auf die Lehrer, die vornehmlich bei den Linken anzutreffen sind. Die Unvereinbarkeitsklauseln könnten also auch dazu dienen, den politischen Gegner zu schwächen.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)