400 Millionen bis 1,15 Milliarden Franken: So hoch schätzen die Freiburger Behörden das Vermögen im Kanton, das nicht korrekt versteuert wird. Dank einer Steueramnestie soll sich dies nun ändern. Der Staatsrat will Steuersünder dazu animieren, sich selber anzuzeigen und das nicht deklarierte Vermögen - zum Beispeiel aus einer Erbschaft - nachträglich zu versteuern. Im Gegenzug verzichtet der Kanton auf eine Strafverfolgung.
Die Nachbesteuerung soll nach unterschiedlichen Ansätzen erfolgen: Erben zahlen 3 Prozent, Angestellte und Rentner 8 Prozent und Selbstständigerwerbende 20 Prozent des nicht deklarierten Vermögens. So fliessen innerhalb von drei Jahren 16 bis 46 Millionen Franken in die Freiburger Staatskasse.
Der Freiburger Staatsrat beruft sich bei seinen Überlegungen auch auf die guten Erfahrungen aus dem Kanton Jura. Dort flossen innerhalb von fünf Jahren zusätzliche 50 Millionen Franken in die Staatskasse.
Der Gesetzesentwurf für die Steueramnestie geht bis Ende Mai in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.