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Bern Freiburg Wallis Freispruch für Riverrafting-Guide

Nach einem tödlichen Bootsunfall auf der Saane hat das Gericht einen Riverrafting-Guide freigesprochen.

Der 47-Jährige stand wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Das Gericht sah es indessen nicht als erwiesen an, dass der Guide Sorgfaltspflichten verletzt habe.

Der Unfall ereignete sich vor sieben Jahren an einer Engstelle in der sogenannten Vanel-Schlucht zwischen Gstaad und Château-d'Oex.

Was damals passierte

An jenem Julitag im Jahr 2007 war eine Schulklasse aus dem Kanton Zürich auf der Saane auf einer Riverrafting-Tour. In einer Engstelle fuhren die beiden vordersten Boote aufeinander auf. Das hintere Boot kenterte. Eine Schülerin verfing sich unter Wasser und wurde schwer verletzt. Sie starb später im Spital.

Der Bootsführer sagte, das vor ihm fahrende Boot sei nach links in weniger starke Strömung gefahren und sei plötzlich seitlich zur Strömung gestanden. Er habe befürchtet, dass das vordere Boot deshalb seitlich an einen Felsblock im Fluss pralle und kentere.

In dieser Annahme sei er auf seinem Kurs geblieben, denn so hätte er das gekenterte Boot passieren und Leute aus dem Wasser fischen können. Doch so kam es nicht. Anders als der Angeklagte erwartete, kenterte das vordere Boot nicht und versperrte so die Durchfahrt. Das Boot des Angeschuldigten fuhr auf und kenterte stattdessen.

Der Anwalt der Familie des Opfers hielt die Aussagen des Guides für «reine Schutzbehauptungen». Der Mann habe schlicht und einfach nicht genug Abstand gehalten, da gebe es nichts daran zu rütteln.

Die Begründung des Richters

Richter Jürg Santschi verwies in der Urteilsbegründung auf die Tatsache, dass es keine fixen Abstandsregeln gebe. Vielmehr müssten die Guides den richtigen Abstand je nach Situation einschätzen können.

Der Guide im ersten Boot habe laut Aussagen sein Boot in langsameres Gewässer gesteuert, um den Abstand zu den nachfolgenden Booten zu verringern. Das deutet gemäss Santschi darauf hin, dass der Abstand der Boote vor dem Unfall wohl eher zu gross als zu klein gewesen war.

Letztlich könne der genaue Abstand aber im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, betonte Santschi. Der Angeklagte sei deshalb mindestens «in dubio pro reo» freizusprechen.

Weitere Informationen

Die Familie des Mädchens nahm das erstinstanzliche Urteil im Thuner Gerichtssaal mit Konsternation entgegen. Der Anwalt der Familie kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an - das Urteil wird weitergezogen.

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