Weil ein Insasse der Strafanstalt Thorberg die Selbstkontrolle verloren hat, haben ihn die Verantwortlichen der Strafanstalt in einer Sicherheitszelle mittels Handschellen an der Wand fixiert. Und dies während mehreren Stunden.
Angeordnet hatte diese Massnahme Thorberg-Direktor Thomas Egger und zwar ohne die üblicherweise vorangehende Absprache mit dem forensisch-psychiatrischen Dienst der Universität Bern. Bekannt gemacht hatte den Vorfall die Zeitung «Der Bund».
Man habe den Insassen zu seinem eigenen Schutz so fixieren müssen, sagt Thomas Freytag, der Vorsteher des kantonalen Amts für Freiheitsentzug und Betreuung. Diese Massnahme sei drei- bis viermal angewendet worden.
Freytag hat nun angeordnet, dass die entsprechende Sicherheitszelle geschlossen wird und Thorberg-Direktor Thomas Egger nach anderen Möglichkeiten suchen muss, um Gefangene in schwierigen Momenten ruhig zu stellen.
Der Strafrechtsexperte Benjamin Brägger hat Verständnis für die Massnahme auf dem Thorberg. Wenn ein Häftling ausraste, müsse er zum Schutz vor sich selber und vor dem Personal ruhig gestellt werden. Eine Fixierungen der Wand entspreche aber nicht mehr dem heutigen Standard.
«Ausrastende Häftlinge gehören in die Hände eines Psychiaters», ist Benjamin Brägger überzeugt. Als Alternative zur Fixierung könne dieser eine Einweisung in eine Anstalt oder eine Ruhigstellung mittels Medikamenten anordnen. Es sei schade, dass die Psychiater nicht in den Haftanstalten selber sind. Dennoch sei es wichtig, dass innerhalb einer Stunde ein Psychiater verfügbar ist.