Der Entscheid wird in einer Mitteilung des Oberamts damit begründet, dass der Islamische Zentralrat keine verlässliche und definitive Liste der Redner geliefert habe. Zudem würden «ernsthafte und konkrete Störungen von Ordnung und Sicherheit als wahrscheinlich eingestuft.»
Im Abwägen zwischen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Versammlungsfreiheit sei die öffentliche Ordnung in diesem Falle stärker zu gewichten. Bei der Jahreskonferenz des Islamischen Zentralrats sei namentlich zu befürchten, dass es wegen der gegenwärtigen internationalen Lage am Rand der Konferenz zu Demonstrationen kommen könnte.
Zu befürchten wären «erhebliche Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wie Ausschreitungen, Schlägereien, Gewalt und Aggressionen». Die Rechtsprechung des Bundesgerichts erlaube in solchen Fällen die Verweigerung für eine Bewilligung, heisst es weiter.