Das Verwaltungsgericht hatte am 22. Dezember 2015 entschieden, dass die KWO die beiden Staumauern des Grimselsees nicht erhöhen dürfe. Der Moorschutz stehe dem Vorhaben entgegen. Die Umweltorganisationen, die das Projekt seit über 20 Jahren bekämpfen, freuten sich über den Entscheid.
Die KWO will nun wissen, wie das höchste Gericht den Fall beurteilt. Die konkrete Auslegung des Moorschutzartikels in der Bundesverfassung sei von grosser Tragweite, heisst es im Communiqué.
«Wenn es um die Kompetenzen des Bundesrates geht, soll auch das Bundesgericht entscheiden», so KWO-Direktor Gianni Biasutti (Bild).
Zudem habe die KWO sehr lange an diesem Grimselprojekt gearbeitet. «Niemand würde verstehen, wenn wir vor der letzten Instanz abbrechen würden».
Die KWO verweist auch auf die Bedeutung von Speicherseen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Der bernische Grosse Rat habe die Konzession für den Speichersee mit grossem Mehr erteilt. Deshalb stelle sich die Frage nach der Interessenabwägung in besonderer Weise.
Verwaltungsgericht rügt Bundesrat
Das erste Urteil
Der Bundesrat hatte 2004 die südliche Grenze der national geschützten Moorlandschaft Grimsel auf einer Höhenkote von 27 Metern über dem heutigen Seeufer festgesetzt. Das war nach Einschätzung des bernischen Verwaltungsgerichts ein rein politischer Entscheid, um der KWO die Stauseevergrösserung zu ermöglichen.
Doch die Bundesverfassung erlaube dieses Vorgehen nicht. Die Landesregierung habe ihren Ermessensspielraum verletzt. Zwar sei ein so rigoroser Moorschutz angesichts der Energiewende ein Luxus, hiess es in der öffentlichen Urteilsberatung. Doch sei es nicht an den Gerichten, sondern an den Politik zu entscheiden, ob sich etwas ändern solle.
Grimselverein reagiert gelassen
Der Grimselverein, eine der Umweltorganisationen, die am 22. Dezember vor dem Verwaltungsgericht obsiegt hatten, reagiert gelassen auf den Weiterzug des bernischen Urteils an die höchsten Schweizer Richter.
«Dass die KWO weiterzieht und ihr Rechtsmittel ausnützt, ist normal. Wir glauben daran, dass das Bundesgericht das Urteil von Bern stützt», sagt Peter Anderegg, Präsident des Grimselvereins.
Er erachtet es auch als sehr unwahrscheinlich, dass das Bundesgericht diesen Fall benutzen wird, um die Kompetenzen und die Auslegung des absoluten Moorschutzes in der Verfassung neu definieren. «Das Bundesgericht hat in mehreren Fällen klar dem Moorschutz den Vorrang gegeben. Ich denke nicht, dass an dieser bisherigen Rechtspraxis etwas ändert», so Peter Anderegg.