Insgesamt neun Organisationen reichten im März 2013 Beschwerde ein gegen den Entscheid des Kantonsparlaments, den Kraftwerken Oberhasli (KWO) die entsprechende Änderung und Ergänzung ihrer Gesamtkonzession zu gewähren. Zu ihnen gehören etwa die Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer, der WWF Schweiz und Pro Natura.
Sie und die anderen Organisationen erheben in ihren Eingaben ans Gericht mehrere Forderungen. Die wichtigsten sind, dass das Gericht den Beschluss des Kantonsparlaments aufhebe und dass es die bundesrätliche Festlegung des Perimeters der Grimsel-Moorlandschaft auf seine Rechtmässigkeit hin überprüfen soll.
Der Bundesrat entschied im Jahr 2004 zwar, Flächen entlang des Grimsel-Stausees der KWO ins nationale Moorlandschaftsinventar aufzunehmen. Die Landesregierung setzte die Grenze des Schutzgebiets aber 27 Meter über dem heutigen Maximalpegel an. Das ermöglicht den KWO, die beiden Staumauern des Grimselsees um 23 Meter zu erhöhen und so den See zu vergrössern.
Kampf seit mehr als 20 Jahren
Diese Festlegung des Moorschutzperimeters sei widerrechtlich, finden die Umweltorganisationen. Das Moorschutzgebiet müsse gerichtlich so erweitert werden, dass es sich bis hinunter zum heutigen Seeufer erstrecke.
Der Kampf zwischen Umweltorganisationen und KWO um die Vergrösserung des Grimsel-Stausees respektive um die Moore an dessen Rand dauert schon mehr als zwanzig Jahre. Eine erste Phase endete 1999, als die KWO das Projekt Grimsel-West aus energiewirtschaftlichen Gründen fallen liessen.
Eine zweite Phase ging 2009 vor Bundesgericht zu Ende. Es entschied, dass für die Vergrösserung des Grimselsees ein Konzessionsverfahren nötig ist, nicht ein Baubewilligungsverfahren. Der bernische Grosse Rat genehmigte die Konzessionsänderung 2013 ganz klar: mit 139 Ja- zu 14 Nein-Stimmen.