Die Liegenschaft an der Effingerstrasse ist geräumt und die Trams und der Verkehr rollen wieder wie gewohnt. Das Gebäude sieht von aussen wieder weitgehend normal aus.
Die Besetzer wurden zur Einvernahme in Polizeiräumlichkeiten gebracht, wie Christoph Gnägi, Sprecher der Berner Kantonspolizei auf Anfrage sagte. 19 Personen seien abgeführt worden.
Wie die Kantonspolizei Bern schreibt, musste aus Sicherheitsgründen, weil durch Feuerwerk und Wurfgegenstände auch Drittpersonen gefährdet waren, die Effingerstrasse gesperrt werden.
Polizisten erlitten Hörtrauma
Die Polizei habe teilweise massiv verbarrikadierte Räumlichkeiten vorgefunden. Eine Person sei an der Hand verletzt worden. Fünf Polizisten mussten sich ärztlich untersuchen lassen. In zwei Fällen besteht der Verdacht auf ein Hörtrauma.
Was am Mittwoch geschah:
- Die Polizei rückte am frühen Mittwochmorgen an der Effingerstrasse in Bern an.
- Die Hausbesetzer wehrten sich mit Feuerwerk gegen die Räumung. Sie warfen die unterschiedlichsten Gegenstände in Richtung der Einsatzkräfte, diese antwortete mit Gummischrot.
- Beim besetzten Haus handelte es sich um einen Wohnblock. Dieser gehört dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).
- Der Tramverkehr in den Westen der Stadt Bern war über Stunden unterbrochen.
- Auf der Effingerstrasse versammelten sich spontan Menschen, die sich mit den Hausbesetzern sympathisierten. Sie hielten Transparente in die Höhe, die auf die Wohnungsnot in der Stadt Bern aufmerksam machten.
- Die Kantonspolizei fuhr mit einem Wasserwerfer vor. Zwischen einzelnen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei kam es zu kleineren Scharmützeln.
Am Mittwochmorgen hat sich auch der Bund zur Hausbesetzung geäussert. Das Bundesamt für Bauten und Logistik nimmt nur schriftlich Stellung:
Die Kantonspolizei Bern habe die Räumung aufgrund eines gerichtlichen Erlasses vollzogen. Die illegale Besetzung habe für den Bund Schaden zur Folge. Unmittelbar nach der Räumung soll mit den geplanten Sanierungsarbeiten begonnen werden. Die Wohnungen sollen der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Besetzer wollten Liegenschaft nicht räumen
Das BBL schreibt weiter: Der Bund habe unmittelbar nach Beginn der illegalen Besetzung das Gespräch mit den Hausbesetzern gesucht, um innert nützlicher Frist wieder über die Liegenschaft verfügen zu können. Die Hausbesetzer hätten jedoch keine Lösung in Aussicht gestellt und die gesetzeswidrige Besetzung fortgeführt.
Der durch die Hausbesetzung erlittene Sachschaden könne erst nach der Räumung aufgenommen und beziffert werden.