Nach den Vorstellungen des Gemeinderats muss die Ausländermotion 400 Unterschriften von volljährigen Personen mit Ausweis B, C oder F aufweisen. Die Unterzeichner müssen seit mindestens drei Monaten in Bern wohnen. Ihr Antrag muss begründet sein und einen Gegenstand betreffen, für den der Stadtrat oder das Volk zuständig sind. So will es der Gemeinderat in einem Reglement festschreiben. Der Gemeinderat setzt so einen Auftrag des Stadtrates um.
Mit der Ausländermotion will der Berner Gemeinderat die Ausländerinnen und Ausländer einladen, sich am politischen Leben der Stadt zu beteiligen. Eigentlich hätte die Stadt auf Gemeindeebene lieber das Stimmrecht für die ausländische Bevölkerung eingeführt, sagt Vizestadtschreiberin Christa Hostettler dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF. Nach dem Nein zu einer kantonalen Vorlage sei dies nun aber nicht möglich, es gebe keine rechtliche Grundlage dafür.
Die Stadt Burgdorf kennt das Instrument der Ausländermotion schon seit 2008. In der achtmal kleineren Stadt braucht es bloss 30 Unterschriften, doch wurde bislang keine einzige Ausländermotion eingereicht.
Die Stadt Bern kennt heute bereits die Jugendmotion, die 40 Unterschriften von jungen Menschen tragen muss. Seit 2003 wurden in Bern vier Jugendmotionen eingereicht.