142 empfohlene Wildruhegebiete hat der Kanton Wallis im November 2013 definiert, einige Monate später waren bereits zwei davon rechtskräftig. In der Nähe von Zinal und bei Nendaz wurden in unmittelbarer Nähe der Skigebiete zwei bekannte Freeridegebiete gesperrt.
Gegen diese beiden Wildruhezonen haben die SAC-Sektion Monte Rosa und der Walliser Bergführerverband Beschwerde eingereicht. Sie wurde im September vom Kantonsgericht abgewiesen und wird nun vor Bundesgericht weitergezogen. «Der Kanton Wallis hat einseitig entschieden, ohne Diskussion. Das lassen wir uns nicht bieten», stellt Bergführerpräsident Pierre Mathey im «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF klar. Mathey kritisiert, dass der Kanton nur die Gemeinden, nicht aber Bergführer und SAC informiert hat.
Fachleute sind skeptisch
Selbst Biologen, die sich sonst vehement für den Schutz von Wildtieren einsetzen, finden das Vorgehen des Kantons fragwürdig. Man habe zu viel auf einmal gemacht. «Wir sind nicht überzeugt, dass alle Wildruhezonen am richtigen Ort sind», sagt Brigitte Wolf, die Präsidentin der Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie.
Weitere Informationen zu Wildruhezonen
In Bergsportkreisen ist heute weitgehend unbestritten, dass Birkhühner, Gämsen oder Rehe vor Störungen durch Skifahrer und Schneeschuhläufer geschützt werden müssen. Dem Schweizer Alpenclub SAC ist der Schutz der Tiere im Winter denn auch ein wichtiges Anliegen. Der Verband steht mit dem Bundesamt für Umwelt hinter der Kampagne «Respektiere deine Grenzen», welche Sportler sensibilisieren soll.
Meinungen gehen auseinander
Die Planung von Wildruhezonen könne allerdings nicht ohne Einbezug der Betroffenen erfolgen, findet Philippe Wäger, Fachleiter Natursport beim SAC. «Das führt dazu, dass die Akzeptanz für dieses Thema untergraben wird.»
Der zuständige Dienstchef beim Kanton Wallis, der Jagdinspektor Peter Scheibler, ist mit der Kritik nicht einverstanden. Der Bund verlange von den Kantonen, Wildruhezonen einzurichten. Andere Kantone hätten viel mehr, sagt Scheibler: «Ich bin in diesem Dossier sicher nicht zu hart vorgegangen.»
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird frühestens in einem halben Jahr gerechnet.