Im Kanton Bern darf der Geburtstag der Schweiz vielerorts wohl doch traditionell mit Feuerwerk gefeiert werden. Die Behörden haben das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot ab sofort in 6 von 10 Verwaltungskreisen aufgehoben.
Die Waldbrandgefahr ist aber weiterhin «erheblich», deshalb ist laut den Behörden auch in diesen Gebieten «weiterhin auf das Feuern und Abbrennen von Feuerwerken im Wald- und Waldesnähe zu verzichten».
Bestehen bleibt das generelle Verbot in den Kreisen Thun, Biel, Seeland und Berner Jura. Dort ist es wegen der anhaltenden Trockenheit noch immer nicht erlaubt, Feuer zu entfachen oder Feuerwerk zu zünden, wie die bernische Staatskanzlei am Montag mitteilte. Sollte sich die Situation nicht grundlegend ändern, gelten die Regelungen auch für den 31. Juli und 1. August.
An den übrigen Orten im Kanton Bern waren die Niederschläge der vergangenen Tage ausreichend, um die Wald- und Flurbrandgefahr zu entschärfen. In der Nacht auf Samstag und am Sonntagabend fielen gebietsweise ergiebige Niederschläge, mancherorts wurden sogar Keller überflutet oder wurden Strassen gesperrt.
Situation sehr unterschiedlich
Trotz des Regens der letzten Tage: Die Kantone Freiburg und Wallis halten an ihren Verboten weiterhin fest. «Es hat von Region zu Region sehr unterschiedlich geregnet», sagt Benoît Fragnière vom Führungsstab des Kantons Freiburg. «Aber wir können nicht in einer Gemeinde das Verbot aufheben und in der anderen nicht.» Deshalb bleibe das Verbot im ganzen Kanton bestehen.
Das Verbot sei immer noch in Kraft, heisst es auf Anfrage ebenfalls im Kanton Wallis.