Laut der Vereinbarung ist im Grundsatz der Kanton für den pädagogischen Bereich der Schule zuständig. Zuständigkeitsbereich der Gemeinden ist das Umfeld der Schule. Damit werden jetzt im Wallis die Lehrer der Grundschule vom Kanton angestellt und nicht mehr wie bisher von den Gemeinden.
Im Gegenzug werden künftig die Schulleiter - die Schuldirektoren, wie sie im Wallis heissen - von den Gemeinden angestellt. Dieser Grundsatz ist allerdings durchlässig. Weil die Lehrer nebst ihrer pädagogischen Aufgabe auch Aufgaben im Umfeld der Schule wahrnehmen, sollen die Gemeinden auch künftig bei der Anstellung der Lehrer ein Mitspracherecht haben.
Laut Vereinbarung dürfen die Gemeinden die Lehrpersonen vorschlagen, während der Kanton auf der Grundlage dieser Vorschläge dann die Anstellung vornimmt. Die Schuldirektoren werden künftig von den Gemeinden angestellt, aber auf der Basis eines Anforderungsprofils, das der Kanton mitbestimmt. Schuldirektoren müssen eine pädagogische Ausbildung haben. Und vor allem: Jede Schule muss einen Schulleiter haben, was bisher gerade in den kleinen Gemeinden nicht der Fall war.
Die Leistungsvereinbarung sieht vor, dass sich die Gemeinden zu Schulkreisen zusammenschliessen müssen. Diese müssen gross genug sein, damit sich die Anstellung eines vollamtlichen Schuldirektors lohnt.