Die Gemeinden im Goms haben im letzten Jahr neue Kurtaxenreglemente ausgearbeitet. In den meisten Dörfern wurden diese von den Urversammlungen angenommen. Für die Zweitwohnungsbesitzer bedeuten diese Entscheide massive Mehrabgaben.
Kernpunkte der neuen Reglemente sind die Pauschalisierung und Erhöhung der Kurtaxen aller Zweitwohnungen, auch die nicht vermieteten.
Viel höhere Abgaben
Ein Ehepaar mit einer nicht vermieteten Wohnung mit vier Betten zahlte bisher 150 Franken pro Jahr, neu werden es 684 Franken sein. Das entspricht einer Erhöhung von 356 Prozent. Dagegen wehrt sich der im Mai 2016 gegründete Verein «IG Zweitwohnungen Goms» nun mit einer Beschwerde vor Bundesgericht.
Es sei zu wenig klar, wofür die höheren Beiträge genau verwendet würden, kritisieren die Verantwortlichen. Ausserdem sei die Erhöhung viel zu hoch und das Mitsprachrecht nur gering, hält die IG auf Anfrage fest. Aus diesen drei Gründen hätte sich der Vorstand des Vereins für den Rechtsweg entschieden.