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Fragwürdige Absprache
Aus Schweiz aktuell vom 23.03.2017.
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Therme Vals Bündner Regierung reicht Strafanzeige ein

Wegen einer Aufsichtsbeschwerde nimmt die Bündner Regierung den Thermenverkauf unter die Lupe – und reicht eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Die Regierung folgt damit Empfehlungen von Korruptionsexperte Mark Pieth.

Der Verkauf der berühmten Therme Vals in Graubünden im 2012 wird ein Fall für die Justiz. Die Kantonsregierung reichte Strafanzeige gegen Unbekannt ein wegen Verdachtes auf strafrechtlich relevante Handlungen beim Verkauf an Investor Remo Stoffel.

Unter die Lupe genommen werden sollen insbesondere die Vorgänge bei der Vorbereitung des Verkaufs, wie Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner in Chur vor den Medien erklärte.

Die Strafanzeige ist die Folge einer Aufsichtsbeschwerde eines Valser Stimmbürgers. Der Mann gehört zur Gruppe «Besorgte Bürgerinnen und Bürger Vals», welche seit Jahren dafür kämpft, den Verkauf an den Churer Investor Remo Stoffel rückgängig zu machen.

Während die Exekutive zum Schluss kam, dass «aufsichtsrechtlich keine Notwendigkeit besteht, gegen die Gemeinde Vals zu intervenieren», will sie nun strafrechtlich relevante Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft klären lassen.

Der emeritierte Rechtsprofessors Rainer J. Schweizer, Rechtsgutachter der «Besorgten Valser», hatte den Verkauf der Therme gegenüber dem «Tages-Anzeiger» als «einen der grossen Korruptionsfälle in Schweizer Gemeinden» bezeichnet.

Fragwürdige Absichtserklärung

Den Ausschlag für die Strafanzeige gab eine Absichtserklärung zwischen Investor Remo Stoffel und dem damaligen Verwaltungsrat der Therme. Der Verwaltungsrat hatte Stoffel ein exklusives Verhandlungsrecht zugesichert und eine Entschädigungspflicht akzeptiert, sollte der Verkauf nicht zu Stande kommen.

Der Verwaltungsrat verpflichtete sich, Stoffels Unternehmen Stoffelpart eine halbe Million Franken zu zahlen, sollte er die Verhandlungen abbrechen oder ein Kaufangebot nicht annehmen.

«Der Verwaltungsrat war bereit, sich an die Stoffelpart zu binden, noch bevor er deren Angebot kannte», kommentierte Strafrechtsprofessor Mark Pieth das Vorgehen. Man habe die Katze im Sack kaufen wollen.

Dieses Vorgehen werfe zumindest Fragen auf, sagte Pieth. Der international renommierte Korruptionsexperte war von der Regierung mit der Einschätzung des Falles beauftragt worden.

Verdachtsmomente vorhanden

Problematisch war zudem offenbar auch die Informationspolitik des Verwaltungsrates: Als mit der «Interessengemeinschaft Therme» um Thermen-Architekt Peter Zumthor eine zweite Kaufinteressentin auftauchte, erhielt diese nicht den gleichen Einblick in die Geschäftszahlen wie zuvor die Firma Stoffelpart. Den wahren Wert der bekannten Therme einzuschätzen, war für die Intessensgemeinschaft daher schwieriger als für Stoffelpart.

Strafrechtsprofessor Pieth spricht von einem «Komplex von sehr problematischen Geschäftsentscheiden», der ein «ganz ungutes Gefühl» zurücklasse. «Es sind genügend Verdachtsmomente vorhanden, um genauer hinzuschauen», betonte er. Zu klären sei, ob sich jemand einen illegalen Vorteil verschafft habe.

Auf Pieths Empfehlung hin reichte die Regierung die Strafanzeige ein. «Wir hoffen, den Fall Vals mit der Strafuntersuchung endlich abschliessen zu können», sagte Regierungspräsidentin Janom Steiner. Welche Folgen ein allfälliger Korruptionsbefund auf die Legitimität des Kaufvertrages mit Stoffel hätte, mochten weder Pieth noch Janom Steiner einschätzen.

Zumthor zog den Kürzeren

Die Gemeindeversammlung von Vals hatte am 9. März 2012 entschieden, die sanierungsbedürftige Therme für 7,8 Millionen Franken dem Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu verkaufen. Die Stimmberechtigten waren nicht dem Antrag des Gemeinderates gefolgt, der einen Verkauf an die IG Therme Vals empfohlen hatte.

Der Beschluss der Gemeindeversammlung wird seither von den «Besorgten Bürgerinnen und Bürgern Vals» erbittert bekämpft. Nach einer Reihe von Gerichtsniederlagen auf kantonaler und nationaler Ebene haben die vierzehn Valser Stimmbürger mit der Strafanzeige nun einen ersten Erfolg erzielt.

Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth

Die Bündner Regierung folgt mit ihrem Entscheid zu einer Strafanzeige einer Empfehlung des Anti-Korruptionsexperten Mark Pieth. Der Strafrechtsprofessor erhielt alle Unterlagen zur Ansicht und sei zum Schluss gekommen, dass Klärungsbedarf bestehe, teilt die Regierung mit. Sie erhofft sich durch das Strafverfahren eine abschliessende Klärung.

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