Das letzte Woche publizierte Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts ist 200 Seiten dick, die Untersuchungen laufen seit zehn Jahren. Strittig ist unter anderem das steuerbare Vermögen für die beiden Jahre 2003 und 2004.
Der einzige Zweck der «AB Anstalt» bestand darin, darüber simulierte Geschäftsfälle abzuwickeln.
Am Anfang stand der Verdacht der Bündner Steuerverwaltung, dass eine millionschwere Zahlung im Jahr 2003 nicht korrekt versteuert wurde. Dabei flossen 2003 bei einem Aktiengeschäft 22,5 Millionen Franken über mehrere Offshore-Firmen zu einem Unternehmen von Stoffel.
«Der einzige Zweck» dieses Unternehmens – im Urteil mit dem Kürzel AB - habe darin bestanden, «simulierte Geschäftsfälle abzuwickeln» und «die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verschleiern, um Steuern zu vermeiden bzw. zu minimieren», schreiben die Richter im Urteil.
Happige Gerichtsgebühren von über 100'000 Franken
Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass die kantonale Steuerverwaltung zu Recht diese «verdeckte Gewinnausschüttung» in der Höhe von 22,5 Millionen Franken zum steuerbaren Einkommen von Remo Stoffel gerechnet hat. Bei der steuerbaren Vermögensberechnung erhielt Stoffel teilweise recht. 2003 muss er 13,2 Millionen versteuern, 2004 14,1 Millionen Franken. Im Urteil nicht vermerkt ist, wieviele Steuern Stoffel für diese beiden Jahre zahlen muss.
Die Gerichtskosten von knapp 104'000 Franken gehen fast vollumfänglich zu Lasten von Remo Stoffel. Der Kanton muss nur 1,5 Prozent davon – 1560 Franken – übernehmen, weil sich «der geschuldete Steuerbetrag der Steuerperioden 2003 und 2004 um rund 1,5 Prozent» verringere. Hinzu kommt eine Parteienentschädigung des Kantons an Remo Stoffel von 4191.20 Franken.
Der Fall ist bereits vor Bundesgericht hängig. Peter Hartmeier, Sprecher von Remo Stoffel, sagte auf Anfrage: «Solange das Verfahren am Bundesgericht hängig ist, wird Remo Stoffel den Fall nicht kommentieren».
(Urteil A 15 60 und A 15 61 vom 4. April 2017)
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 12.03 Uhr; habs