Die Initianten beabsichtigen, das Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden abzuändern: In der Primarschule soll nur noch eine Fremdsprache obligatorisch sein, und zwar je nach Sprachregion Deutsch oder Englisch.
Bei der Behandlung der Initiative am 20. April 2015 erkannte der Grosse Rat eine offensichtliche Verletzung des übergeordneten Rechts und erklärte deshalb die Initiative mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig.
Gericht stellt sich gegen Grossen Rat
Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum gegenteiligen Schluss. Für das Gericht scheint eine verfassungs- und bundesrechtskonforme Umsetzung der Initiative zumindest nicht unmöglich. Deshalb liege kein offensichtlicher Verstoss gegen übergeordnetes Recht vor. Der Kanton Graubünden würde sich mit einer Annahme der Initiative allerdings vom gesamtschweizerischen Sprachenkompromiss verabschieden, welcher rechtlich aber nicht bindend ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Jöri Luzi, einer der Initianten, freut sich über das Urteil: «Das ist ein guter Tag für die Volksrechte und die Volkschule.» Und er erwartet nun, dass die Stimmbürger über die Initiative abstimmen können.