Im Kanton Graubünden wohnen Asylbewerber grundsätzlich in Asylzentren. Sobald sie arbeiten, müssen sie Miete bezahlen. «Eine Einzelperson zahlt 350 Franken, eine Familie bis zu 900 Franken», sagt Marcel Suter, Leiter des Amts für Migration und Zivilrecht gegenüber «Regionaljournal Graubünden».
Von Miete will Marcel Suter aber nicht sprechen: «Ich weiss, das auf den Formularen von Mietzins die Rede ist». Dies sei der grösste Teil. Aber «es sind nicht Kosten für die Raummiete, sondern es sind Rückerstattungen der Sozialhilfe».
Damit konfrontiert, dass nur der Bund Sozialhilfegelder zurückfordern kann, schreibt der Amtsleiter in einem späteren Mail, die Asylsuchenden würden nur Leistungen mit dieser Pauschale berappen, «die sie während der Zeit ihrer Arbeitstätigkeit beziehen». Dazu gehörten Nebenkosten beispielsweise für die Küche, Beratungen, Medikamente oder Beratungen.
Intransparent und möglicherweise rechtswidrig
Kritik daran übt der Anwalt und Asylexperte Jean Pierre Menge. «Ich erkenne in dieser Praxis eine gewisse Intransparenz und auch Rechtswidrigkeit». So bleibe die Frage offen, ob der Kanton unerlaubterweise Sozialhilfegelder einkassiere. Dies darf nur der Bund, das bestätigt auf Anfrage auch das Bundesamt für Migration.
Falls es sich nur um eine Abgeltung für die laufenden Kosten handle, dann müsste detailliert abgerechnet werden: «Einfach eine Pauschale erheben, das geht nicht». Dazu schreibt Amtsleiter Marcel Suter: «Eine Aufschlüsselung der Pauschalbeträge gibt es nicht».