- Der höchste Lohn in der zehnköpfigen Geschäftsleitung beträgt 554'632 Franken. Aus den Aussagen von Verwaltungsratspräsident Martin Schmid lässt sich schliessen, dass dieses Salär an einen nicht namentlich aufgeführten Arzt geht.
- Die zehn Mitglieder der Geschäftsleitung des Bündner Kantonsspitals erhalten zusammen 3,5 Millionen Franken.
- Der Lohn des Spitaldirektors Arnold Bachmann wurde nicht publiziert. Aufgeführt und von Verwaltungsratspräsident Martin Schmid bestätigt ist jedoch, dass Bachmann zusätzlich als Geschäftsleiter der Kantonsspital Immobilien AG 87'815 Franken erhält.
- Verwaltungsratspräsident Martin Schmid selbst erhält für seine Mandate 77'400 Franken. Er gibt keine Auskunft dazu, wie gross der zeitliche Aufwand als Verwaltungsratspräsident des Spitals, Verwaltungsratspräsident der Immobilien AG und als Stiftungsratspräsident ist.
Die Zahlen des Kantonsspitals
Das Kantonsspital Graubünden hat die Angaben zu den Vergütungen freiwillig publiziert (siehe rechts). Auslöser war eine Anfrage von SP-Politiker Peter Peyer an die Bündner Regierung, wieso das Kantonsspital nicht wie andere Institutionen auch die Spitzenlöhne von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat offenlege.
«Marktübliche Löhne» am Kantonsspital
«Es ist positiv, dass das Kantonsspital nun einige Zahlen auf den Tisch gelegt hat», sagt Peter Peyer. Die Transparenz sei jedoch mangelhaft. Der SP-Politiker bemängelt insbesondere, dass die Löhne einzelner Personen nicht ausgewiesen sind, wie dies beispielweise die Psychiatrischen Dienste Graubünden schon heute machen. Ziel sei, dass Institutionen, die von der öffentlichen Hand finanziert würden, transparenter werden:
Bürger und Bürgerinnen, die Steuergelder investieren, haben ein Anrecht darauf.
Zuständig für die Höhe der Löhne beim Kantonsspital Graubünden ist Verwaltungsratspräsident Martin Schmid. Er sagt zur Kritik: «Ich kann nur darauf hinweisen, dass wir marktübliche Löhne zahlen», auch die Gehälter für die Mitarbeiter seien nicht überrissen.
In der Antwort auf den Vorstoss hat die Bündner Regierung bereits angekündigt, «im Sinne der Transparenz» Spitälern und Heimen vorschreiben zu wollen, dass sie ihre Vergütungen ausweisen müssen. Als nächstes wird der Bündner Grosse Rat den Vorstoss behandeln.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden, 6:32; habs