Warum bis 65 arbeiten, wenn man sich schon mit 62 pensionieren lassen kann? Wer gut verdient, kann sich diese Frage leisten. Besonders in der Bankenwelt gehen Kaderleute oft früher in Pension.
Grosszügig ist in solchen Fällen auch die Graubündner Kantonalbank. Sie zahlte vergangenes Jahr einem ehemaligen Geschäftsleitungsmitglied 640'000 Franken. Rico Monsch liess sich 2012 mit 62 frühpensionieren.
Für Bankratspräsident Hans Hatz ist «das ist eine übliche und sicher angemessene Entschädigung». Die 640'000 Franken kompensierten einen Teil der Lohneinbussen bis 65 und seien ein Zustupf an die Pensionskasse und die AHV.
Kein Einzelfall
Die GKB hat in einem Reglement festgeschrieben, wie das Kader bei einer Frühpensionierung entschädigt wird. Das Reglement selber ist jedoch geheim. Auf Anfrage verweigerte die GKB die Einsicht.
Seit 1997 werden Mitglieder der Geschäftsleitung wie auch Bereichsleiter und Leiter Regionen in der Regel mit 62 pensioniert. Ziel sei damals gewesen, GKB-Stellen für gut qualifizierte Leute attraktiv zu machen, sagt Hans Hatz.
Gemischte politische Reaktionen
Kritisch äussert sich die SP. «Kaderleute haben bereits einen guten Lohn», findet SP-Fraktionspräsident Andreas Thöny. Kaderleute sollten damit ihre Frühpensionierung berappen.
Mit der Entschädigungspraxis einverstanden sind CVP und FDP. Dies sei üblich in der Branche, sagen sowohl CVP-Fraktionspräsident Marcus Caduff wie auch FDP-Fraktionspräsident Ruedi Kunz.
Trend zu höherem Pensionsalter
National geht der Trend in die entgegengesetzte Richtung. Die UBS, grösste Schweizer Bank, entschied letztes Jahr, das Pensionsalter von 62 auf 64 zu erhöhen. Ziel ist eine gesunde UBS-Pensionskasse.
Diese Woche stellte der Bundesrat seine Rentenreform vor. Frühpensionierungen sollen künftig vor allem für Leute mit einem kleinen Lohn und harter körperlicher Arbeit möglich sein, so die bundesrätliche Vorstellung.