Die Untersuchung wurde gegen fünf Jugendliche des Transitzentrums geführt. Dabei konnte der Vorwurf der sexuellen Übergriffe den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Allerdings sei es wahrscheinlich zu sexuellen Handlungen gekommen mit einem jungen Mädchen, sagt Claudio Riedi von der Bündner Staatsanwaltschaft. «Diese wären aber strafrechtlich nicht relevant», erklärt Riedi. Die Beteiligten seien in etwa gleich alt gewesen, das heisst der Altersunterschied war nicht grösser als drei Jahre.
Zusätzlich konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen, dass das Mädchen zu irgendetwas gezwungen worden wäre. «Es konnten weder Drohungen noch Nötigungen nachgewiesen werden», sagt Riedi.
Das Verfahren wurde deshalb eingestellt. Drei Jugendliche wurden aber von der Jugendanwaltschaft wegen Rechtspflegedelikten zur Rechenschaft gezogen. Sie hatten bei den Einvernahmen falsche Angaben gemacht. Sie wurden zu persönlicher Arbeitsleistung verurteilt.
Weder die Strafbefehle noch die Einstellung des Verfahrens sind rechtskräftig. Sie können noch mit Einsprachen oder Beschwerden angefochten werden.