Die Anpassung des Schulgesetzes war nicht umstritten. Die Schulsozialarbeit werde von den Schulen aller Stufen gewünscht,sagte Roland Dörig, Präsident der grossrätlichen Kommission für Soziales, Gesundheit, Erziehung und Bildung. Die Schulsozialarbeit wird zentral von Appenzell aus geführt.
Seit 2011 stehen dafür 50 Stellenprozente zur Verfügung, befristet bis Sommer 2014. Danach soll die Stelle auf 80 Prozent aufgestockt werden. Die Kosten für das Angebot trägt der Kanton. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich an die Schulsozialarbeit wenden. Diese wird etwa bei schwierigen Familiensituationen, Mobbing, auffälligem Verhalten, Problemen rund um Pubertät oder Lehrstellensuche in Anspruch genommen.
Grossrätin Angela Koller beantragte eine Bestimmung, wonach die Kosten in Ausnahmefällen den Betroffenen auferlegt werden können. Dies wird nun auf die zweite Lesung hin geprüft.