Anlass für die Forderungen von CVP und SVP ist eine bosnische Familie in St. Margrethen. Der Vater folgt einer streng konservativen Auslegung des Islams. Die Folge: Streit mit den Schulbehörden wegen dem Kopftuch seiner Töchter und Konflikte mit den Behörden. Der Vater wird schliesslich verurteilt und muss ins Gefängnis.
Für die CVP und SVP ist dies ein typischer Fall einer misslungenen Integration. Die SVP will die Familie am liebsten aus der Schweiz ausweisen. Doch das ist nicht so einfach, weil die Familie seit über 15 Jahren eine Niederlassungsbewilligung hat.
«Wir können die gesetzlichen Bestimmungen nicht einfach umgehen», sagt der St. Galler Regierungsrat Fredy Fässler. Die Rücknahme der Niederlassungsbewilligung sei nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zum Beispiel, wenn ein Ausländer straffällig werde und deswegen über ein Jahr ins Gefängnis müsse. Fredy Fässler findet die Forderung von der CVP nach einer Verschärfung des Ausländergesetzes überrissen.
Ein Einzelfall
Im Kanton St. Gallen lebten 2014 rund 83'000 Ausländer mit einer sogenannten C-Bewilligung. Den Wenigsten wurde die Niederlassung entzogen - nämlich 136 Personen, meistens wegen einer Verurteilung wegen Drogendelikten.
Auch die Vereinigung der St. Galler Gemeinden findet die Forderung nach einer Verschärfung des Ausländergesetzes übertrieben. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen reichten aus. Sie müssten aber konsequent umgesetzt werden.