Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung würden bei den andern Badegästen auf wenig Akzeptanz stossen, hiess es vergangenes Jahr auf Seiten des Heilbades. Zudem sei die Gruppe nicht auf eine Randzeit angemeldet gewesen.
In Verhandlungen hatten die Behindertenverbände erreichen wollen, dass das Heilbad eine Diskriminierung der Behinderten zugibt. Dies sei nicht zustande gekommen, sagt Roland Eberle, Geschäftsführer von Procap.
Mit dem Gang ans Gericht soll ein Zeichen gesetzt werden. «Wir wollen erreichen, dass das Gericht die Diskriminierung feststellt. Das wird eine Wirkung haben auch für andere öffentliche Anlagen», sagt er gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz».