Die Praxis der «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen» existierte in der Schweiz bis in die 1980er Jahre. Behörden konnten einschneidende Massnahmen verfügen, ohne dass sich die Betroffenen hätten wehren können. Betroffen waren viele Menschen, die den damaligen Moralvorstellungen nicht entsprachen.
Wie die meisten Kantone setzte im Zuge der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels auch der Kanton Glarus eine Anlaufstelle für Betroffene ein. Vier Personen meldeten sich. So wurde man auf das Kinderheim Santa Anna aufmerksam.
Ein Bericht zeigt nun, dass dort schwere Missstände herrschten und Kinder so vernachlässigt wurden, dass ihre Gesundheit gefährdet war. Die damaligen Behörden schritten nicht ein.
Aufgrund von Aussagen der Personen, die sich bei der Anlaufstelle meldeten, müsse man davon ausgehen, dass es auch in anderen Heimen schwere Verfehlungen gab, schreibt die Glarner Regierung in ihrer Mitteilung nun. Sie bitte «in aller Form all jene Personen um Entschuldigung, die aufgrund von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Missbrauch oder Misshandlungen erleiden mussten.»
In den nationalen Soforthilfefonds für Betroffene zahlt der Kanton Glarus 24'500 Franken ein.