Zum Inhalt springen

Ostschweiz Gemeinsames Sorgerecht nur selten im Nachhinein beantragt

Seit dem ersten Juli gilt bei Scheidungen für die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Neu kann der Elternteil, der das Sorgerecht bisher nicht inne hatte, dieses im Nachhinein beantragen. Bisher wurden die zuständigen Gerichte und Stellen aber nicht mit Anträgen überrannt.

Am Bezirksgericht Frauenfeld gab es 145 Scheidungen im Jahr 2013. In den meisten Fällen wurde das Sorgerecht für die Kinder einem Elternteil zugesprochen. Seit dem ersten Juli ist es mit dem neuen Gesetz die Regel, dass beide Elternteile das Sorgerecht erhalten.

Audio
Nur wenige Anträge bis jetzt (29.8.2014)
01:49 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 49 Sekunden.

Ein Vater beantragte im Nachhinein ein gemeinsames Sorgerecht, erklärt Rudolf Fuchs, Präsident des Bezirksgerichts Frauenfeld. Im Vorfeld war das gemeinsame Sorgerecht ein viel diskutiertes Thema. Dass es bisher nur einen Fall gab, erstaunt das Gericht deshalb.

Ähnlich präsentiert sich die Situation in St. Gallen. Auch das dortige Kreisgericht weist erst einen Antrag um ein gemeinsames Sorgerecht im Nachhinein auf.

Änderungen gibt es auch für unverheiratete Paare. Für sie ist es mit dem neuen Sorgerecht einfacher, zu einem gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Ein Vater kann beispielsweise auch im Nachhinein das Sorgerecht beantragen, wenn das Kind vor dem 1. Juli 2014 zur Welt kam.

Bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde Region St. Gallen gab es solche Anträge von Vätern. Die Zahl blieb aber auch hier unter den Erwartungen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel