Im Kanton St. Gallen haben AHV- und IV-Bezüger bislang eine ausserordentliche Ergänzungsleistung erhalten, wenn ihre Rente nicht für die Wohnungsmiete reichte. Diesen Zusatz streicht der Kanton nun im Zuge seiner Sparbemühungen.
Die Massnahme wurde im Vergleich zur ersten Fassung aber abgefedert. Die Bezüger von Mietzinszuschüssen können davon profitieren, bis eine angekündigte Bundeslösung in Kraft tritt. Erst ab 2016 werden keine neuen Gesuche mehr bewilligt. Die ausserordentlichen Leistungen des Kantons seien dann überflüssig und ihre Streichung vertretbar, hiess es im Rat. Er stimmte der Streichung deutlich zu.
Ursprünglich hatten die Sozialverbände mit dem Referendum gegen die Streichung gedroht. Sie werden jetzt aber die zweite Lesung in der Februarsession abwarten. «Gibt es keine Änderungen am Wortlaut der Gesetzesänderung, werden wir das Referendum eher nicht ergreifen», sagt Peter Hüberli, Präsident der Insos, einem Dachverband sozialer Institutionen.