«Grundsätzlich können wir solche Videos verwenden, wenn sie Straftaten zeigen und die Personen darauf identifizierbar sind», sagt der erste St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Videos, welche auf Online-Portalen veröffentlicht werden, prüfe die Staatsanwaltschaft deshalb. Allerdings könne die Staatsanwaltschaft Soziale Medien nicht selber durchforsten. Für die gezielte Suche nach Videos «fehlen uns die Mittel», so Hansjakob gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1.
Auch wenn die aufgetauchten Aufnahmen zum Neonazi-Konzert in Unterwasser nun geprüft werden, viel verspricht sich der erste Staatsanwalt nicht. Personen mittels Handyaufnahmen zu identifizieren sei «unwahrscheinlich schwierig».
Klar ist laut Hansjakob aber schon jetzt, dass die Ermittlungen zum Fall Unterwasser noch einige Wochen andauern werden. Die Polizei trage im Moment alles Material zusammen, das für die Ermittlungen wichtig sei.