Die Baujagd mit Hunden auf Fuchs und Dachs ist umstritten: Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie berechtigt. Der Bundesrat hatte die Anforderungen für die Baujagd in der neuen Jagdverordnung 2012 verschärft, aber nicht verboten. Nun wird der Thurgau als erster Kanton die Baujagd verbieten, wie der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen hat.
Der Thurgauer Tierschutzverband hatte bereits seit 2010 ein Verbot der Baujagd gefordert. Um Druck auf die Politik auszuüben, lancierten die Tierschützer im vergangenen Herbst eine Volksinitiative für ein kantonales Baujagdverbot. Im März wurde das Volksbegehren eingereicht.
Mit dem Verbot ist der Demokratie Genüge getan. Ich werde dem Initiativ-Komitee deshalb vorschlagen, dass wir unsere Initiative zurückziehen
Jäger-Lobby blitzt ab
In der Debatte gab es wenig Opposition gegen das geplante Verbot der Baujagd, obwohl eine Gruppe von Jägern die Kantonsräte mit Informationsmaterial eingedeckt hatte und am Morgen mit frischen Gipfeli für ein Verzicht auf das Verbot warb. Die Jäger gingen ihrem Hobby verantwortungsvoll und mit hohen Ansprüchen an das Tierwohl nach. Es brauche keine Einschränkungen.
Ausnahmen möglich
Liegen Sicherheits- oder Schadensgründe vor, kann das Justizdepartement eine Ausnahmebewilligung für die Baujagd erteilen. Denkbar wäre dies beispielsweise bei Fuchsbauten, welche Bahndämme unterhöhlen. Bevor ein solcher Bau zerstört werden dürfe, müssten die darin lebenden Füchse aber aus dem Bau gejagt werden.