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Schadenersatz
Aus Schweiz aktuell vom 27.03.2015.
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Ostschweiz Unterschiedliche Reaktionen auf das Glarner Kantonalbank-Urteil

Das Glarner Kantonsgericht hat die ehemalige Bankleitung aus der «Ära Arpagaus» samt Revisionsstelle zu insgesamt über 16 Millionen Franken Schadenersatz verurteilt. Bankräte überlegen sich Berufung ans Obergericht.

In den Jahren 2005 bis 2008 verfolgte die GLKB eine aggressive Expansionsstrategie ausserhalb des Kantons – und scheiterte damit. Die Bank musste 97 Millionen Franken abschreiben.

2011 reichte die GLKB eine Verantwortlichkeitsklage gegen die ehemaligen Verantwortlichen ein und forderte 38,6 Millionen Franken Schadenersatz.

16 Millionen Schadenersatz

Das Kantonsgericht verpflichtet die ehemaligen Verantwortlichen nun zu 16 Millionen Schadenersatz und stellt in seinem Urteil fest:

  • Der ehemalige Bankrat habe es versäumt , dass Kreditgeschäft angemessen zu regeln. Zudem habe er die Geschäftsleitung nicht adäquat überwacht.
  • Die ehemalige Geschäftsleitung habe die vorhandenen Regeln nicht eingehalten und sei zu hohe Risiken eingegangen.
  • Der Revisionstelle hätte die Risikosituation der Bank auffallen müssen, sie nickte jedoch die Geschäftspolitik ab.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Martin Leutenegger, Verwaltungsratspräsident der Glarner Kantonalbank, reagiert zurückhaltend auf den Entscheid: Er wolle erst das über 100-seitige Urteil studieren, sagt er gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF.

Der Glarner Finanzdirektor und Bankrat Rolf Widmer ist froh, dass endlich ein Entscheid vorliege und dass das Kantonsgericht im Sinne der Kantonalbank (und damit auch des Kantons) entschieden habe. Trotzdem bleibe ein Wermutstropfen: «Das Gericht sagt zwar, dass der nachgewiesene Schaden 34 Millionen Franken beträgt. Das Gericht sagt aber auch, dass die Beklagten dies gar nicht bezahlen können. Also reduziert das Gericht den Betrag auf 16 Millionen, weil die Bank es besser tragen kann als die Personen», sagt Widmer.

Weiterzug ans Obergericht wahrscheinlich

Die früheren Bankräte haben betroffen auf das Urteil reagiert. Man habe für ein bescheidenes Sitzungsgeld von hundert Franken gearbeitet und müsse nun für Millionen geradestehen, sagte Ex-Bankrat Erich Leuzinger auf Anfrage. Es sei wahrscheinlich, dass der Fall ans Obergericht weitergezogen werden. Darüber würden die ehemaligen Bankräte in den nächsten Tagen entscheiden.

Auch die Revisionsfirma KPMG, die 6,1 Millionen bezahlen muss, will einen allfälligen Weiterzug prüfen.

Gegen den Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen Berufung ans Obergericht eingelegt werden.

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