Rückblick: Im Juli 2005 überfällt ein heute 39-jähriger Mann die Bijouterie Cattin in Glarus. Beim Raubüberfall wird der Inhaber der Bijouterie umgebracht. Zwei Jahre später ereignet sich ein ähnlicher Vorfall in einem Juweliergeschäft in Zürich. Auch bei diesem Überfall wird der Geschäftsführer getötet. Kurze Zeit später wird der Täter in Deutschland festgenommen. Er sitzt seit 2007 in der Schweiz im vorzeitigen Strafvollzug.
Wegen mehrfachen Mordes verurteilt
Im März 2012 verurteilte ihn das Glarner Kantonsgericht in erster Instanz unter anderem wegen mehrfachen Mordes und qualifizierten Raubes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, gleichzeitig sprach es eine Verwahrung aus. Gegen dieses Urteil rekurierte die Verteidigung, die sich gegen eine Qualifizierung der Taten als Mord wehrte.
Ein Jahr später bestätigte das Glarner Obergericht die Qualifikation der Taten als mehrfachen Mord und Raub. Noch offen blieb jedoch das Strafmass, da das Gericht den Täter nochmals neu begutachten liess. Die Begutachtung erfolgte durch den renommierten forensischen Psychiater Frank Urbaniok.
Gewaltbereit und dominant
Vor Gericht erläuterte Urbaniok das Gutachten. So erklärte er, der Täter habe eine Dissozialität mit psychopathischer Ausprägung, das heisst: Er kennt keine festen Regeln und hält sich nicht an Normen. Er sei sehr stark auf seine eigenen Interessen fokussiert, könne lügen bis sich die Balken biegen und das sehr überzeugend. Dazu komme, dass der Mann sehr fokussiert vorgehe, einen regelrechten Tunnelblick an den Tag lege. Auch sei er gewaltbereit, habe eine negative Wahrnehmung der Aussenwelt und einen sogenannten Dominanz-Fokus. Sprich: Er könne sich nur auf die in seinen Augen unsichere Welt verlassen, wenn er die Kontrolle darüber habe.
Ungünstige Prognose
Urbaniok hielt vor Gericht klar fest, dass der Täter rückfallgefährdet sei. Dies sei schon rein von seiner Persönlichkeit her gegeben. Trotzdem sprach sich der Psychiater vor Gericht gegen eine Verwahrung des Mannes aus. Dies, weil es trotz aller negativen Aspekte geringe bis moderate Erfolgsaussichten bei einer Therapie gebe. Und, so Urbaniok, solange eine Therapierbarkeit nicht gänzlich verneint werden könne, lasse das Gesetzbuch eine Verwahrung nicht zu.
«Die Therapieaussichten sind ungünstig. Die Rückfallgefahr ist gegeben.»
Der Gutachter hat dem Gericht deshalb die Anordnung einer ambulanten Massnahme empfohlen. Das bedeutet: Der Täter muss die vom Gericht ausgesprochene Freiheitsstrafe (noch offen, Anmerkung der Redaktion) absitzen, nimmt aber gleichzeitig an einer Therapie teil.
Das Glarner Obergericht hat das Urteil in diesem Fall frühestens für Ende Jahr angekündigt.