Der Widerstand ist bereits programmiert. Gegen den geplanten Duchgangsplatz für Fahrende zwischen der Stadt St. Gallen und Gossau zeichnet sich seit längerer Zeit Protest ab. So wurde die notwendige Umzonung bereits mit Einsprachen belegt; die meisten stammen vom lokalen Gewerbe und von Industriebetrieben aus dem Fürstenland. Nun droht dem Projekt das gleiche Schicksal wie dem geplanten Durchgangsplatz in Thal, dessen Zonenplanänderung am Abstimmungssonntag knapp abgelehnt wurde.
«Angemessene Halteplätze»
Nun haben die Mitarbeiter des Raumplanungsamtes eine Auslegeordnung vorgenommen. «Wir müssen Halteplätze für Fahrende anbieten», sagt der St. Galler Kantonsplaner Ueli Strauss. Grund dafür ist ein Bundesgerichts-Entscheid vom März 2003, der den Fahrenden ausdrücklich das Recht auf «angemessene Halteplätze» zusichert. Aktuell gibt es im Kanton St. Gallen nur je einen Durchgangsplatz in Buchs und in Rüthi.
Auch die anderen Ostschweizer Kantone sind bei der Planung im Rückstand. Im Thurgau wurden die Grundlagen für Halteplätze in der Richtplanung festgeschrieben, konkrete Projekte gibt es jedoch noch nicht. Nur die bestehenden Plätze in Frauenfeld, Märstetten, Weinfelden und Kreuzlingen werden jeweils von Fahrenden genutzt; die Plätze sind aber nicht im Raumplan gesetzlich verankert.
Keine Transitplätze
Lediglich einen einzigen Platz gibt es im Kanton Appenzell Ausserrhoden (Teufen), während Innerrhoden und Glarus keinen einzigen Platz anbieten. Im Kanton Graubünden sind aktuell fünf Durchgangsplätze aufgeführt.
Noch schlechter sieht es bei den Standplätzen aus, die von Fahrenden vor allem während den Wintermonaten genutzt werden. Nur St. Gallen (zwei in Wil, Uznach und St. Gallen) und Graubünden kennen solche Plätze. Keine Plätze gibt es für grössere Gruppen, so genannte Transitplätze.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17.30 Uhr