Das Urner Obergericht hat den 47-jährigen Ignaz Walker bereits einmal zu 15 Jahren Haft verurteilt - wegen des Anschlages auf seine damalige Frau und wegen Schüssen auf einen Gast. Allerdings hob das Bundesgericht das Urteil auf. Darum findet der Prozess erneut vor dem Urner Obergericht statt. Zudem streute die SRF-Sendung «Rundschau» Zweifel an der offiziellen Tatversion.
Die «Rundschau» hatte Anfang Jahr ein Interview mit einem knapp 27-jährigen Kroaten ausgestrahlt. Dieser hat gemäss Urner Justiz im Auftrag von Barbetreiber Walker auf dessen Frau geschossen. Sie wurde verletzt. Der Schütze sitzt wegen der Tat eine achteinhalbjährige Strafe ab.
Alternative Tatversion
Der Verurteilte hatte in der «Rundschau» gesagt, nicht der Barbetreiber, sondern dessen Frau und ihr Freund seien für den Anschlag verantwortlich. Sie hätten mit dem fingierten Tötungsversuch den Barbetreiber ins Gefängnis bringen wollen.
«Er lügt ganz einfach», sagte die Frau, welche in einer Novembernacht 2010 von drei Schüssen lebensgefährlich verletzt wurde. Der beschuldigte Barbetreiber sagte dagegen, dass durch die Aussagen aus dem TV-Interview für ihn viele Details Sinn ergeben hätten.
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Der Schütze blockt ab
Der Auftragsschütze sagte im Fernseh-Interview zudem, nicht er, sondern eine weitere Person habe geschossen. Wer dies gewesen sein soll, sagte er vor dem Gericht nicht; wie er kaum eine Frage beantwortete. Stattdessen verwies er auf seine Aussagen in der «Rundschau».
Der Auftragsschütze sagte auch nicht, ob allenfalls sein Bruder die Schüsse abgegeben habe. Diese Möglichkeit hatte am Montagvormittag die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin vor Gericht erwähnt.
Auch Omlin war ebenfalls wegen Äusserungen befragt worden, die sie gegenüber der «Rundschau» hatte. Das Verfahren gegen den verurteilten Auftragsschützen war für kurze Zeit nicht von den Urnern, sondern den Obwaldnern Behörden geführt worden.
Angeschossene längere Zeit befragt
Die Ex-Frau des Barbetreibers musste sich zudem während einer längeren Zeit den Fragen von Verteidiger Linus Jaeggi stellen. Dabei ging es vor allem um den Fluchtweg der Frau, nachdem die Schüsse gefallen waren.
Als Sachverständiger wurde ferner der Ballistiker Martin Lory vom Forensischen Institut Zürich (FOR) befragt. Dabei ging es um die Streuung der Hülsen bei den Schüssen auf die Frau und die Frage von Schmauchspuren bei der Schussabgabe auf den Gast. Die fehlenden Schmauchspuren seien eher ein Hinweis darauf, dass der Barbetreiber nicht nahe bei der Schussabgabe gewesen sei, erklärte Lory.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.