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Zentralschweiz Für Polizeikosten bei Demos müssen nicht Veranstalter zahlen

Die Luzerner Regierung darf die Kosten von Polizeieinsätzen bei politischen Demonstrationen nicht auf die Veranstalter abwälzen. Das Luzerner Verwaltungsgericht gibt Kritikern Recht und hebt die entsprechende Verordnung auf. Sie schränke das Grundrecht auf eine freie Meinungsäusserung ein.

Gegen die Polizeiverordnung hatten sich Demokratische Juristen, SP, Grüne und Gewerkschaften vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Wenn die Veranstalter von Demonstrationen mit sehr hohen Kosten für einen Polizeieinsatz rechnen müssten, werde die verfassungsmässig garantierte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt, so ihre Kritik.

Das Luzerner Verwaltungsgericht gibt ihnen in seinem Urteil Recht: Solche Verwaltungsgebühren bei politischen Veranstaltungen, die den Grundrechtsschutz geniessen, seien «im Ansatz heikel» und könnten «die Grundrechtsausübung geradezu vereiteln». Das Gericht kritisiert insbesondere, dass die Verordnung nicht genau festlegt, wie hoch die Gebühren ausfallen können und wer genau die Gebühren bezahlen müsste. Damit werde der Abschreckungseffekt verstärkt.

Peter Wicki, Präsident der Demokratischen Juristen Luzern, freut sich über den Entscheid. Die zuständige Justizdirektorin Yvonne Schärli dagegen erklärt, sie sei nicht völlig überrascht. Die Regierung werde jetzt klären, ob es möglich sei, das Anliegen in ein verfassungskonformes Gesetz zu giessen oder ob man auf die Idee ganz verzichte.

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