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Zentralschweiz Im Kanton Luzern entscheidet neu vermehrt ein Einzelrichter

Erstinstanzliche Urteile werden im Kanton Luzern künftig häufiger von einem Einzelrichter gefällt. So werden in all jenen Fällen Richter allein ein Urteil sprechen, in denen der Staatsanwalt eine Strafe von höchstens einem Jahr fordert. Damit geht er weniger weit als von der Regierung beantragt.

Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass Einzelrichter neu in Verfahren alleine urteilen, wenn die beantragte Strafe unter zwei Jahren liege. Ziel der Regierung ist es, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und somit Geld zu sparen, indem weniger oft ein Dreigremium mit Fällen betraut wird.

Die Regierungsvariante wurde im Parlament aber mit 82 zu 28 Stimmen abgelehnt. Der Regierungsrat erhielt nur von der SVP Unterstützung. Pirmin Müller (SVP) sagte, die Richter seien kompetent genug, die Verantwortung für Einzelentscheide zu übernehmen.

CVP, FDP und GLP gingen aber weniger weit als von der Regierung beantragt. Johanna Dalla Bona (FDP) sagte, schwierige und komplexere Fälle müssten von einem Kollegium beurteilt werden. Dies sorge für Ausgewogenheit, für breit abgestützte Urteile und mehr Rechtssicherheit. SP und Grüne wollten keine Änderung und die geltende und stark eingeschränkte Einzelrichterkompetenz beibehalten.

Justiz ist skeptisch

Die politische Mitte stellte sich mit ihren Voten auch hinter den Justizapparat. Dem Kantonsgericht, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern war der regierungsrätliche Vorschlag ebenfalls zu weit gegangen.

Mit dem jetzt gewählten Kompromiss könnten die Gerichte gut leben, sagt Kantonsgerichtspräsident Marius Wiegandt gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz. «Ein Einzelrichter wird in Zukunft aber eindeutig mehr Verantwortung haben und Entscheide selber fällen müssen, die er bisher im Gremium besprechen konnte.»

Wiegandt betont zudem, dass die Gerichte die Sparbemühungen der Luzerner Regierung anerkennen. Ein Gerichtsentscheid sei aber kein Schnellschuss und brauche ganz einfach Zeit.

Heute entscheiden die erstinstanzlichen Luzerner Gerichte - die Bezirksgerichte und das Kriminalgericht - in der Regel in Dreierbesetzungen. Entscheide von Einzelrichtern gibt es etwa bei Übertretungen oder bei abgekürzten Verfahren, bei denen der Beschuldigte die Vorwürfe und den Strafantrag des Staatsanwaltes akzeptiert.

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