Bisher war der 1. November der Stichtag. Dieser habe den Nachteil, dass ein Teil der Kinder am Ende der obligatorischen Schulzeit noch nicht 15 Jahre alt sei und deshalb nur mit einer Sonderbewilligung eine Lehre beginnen dürfe, begründete Jakob Lütolf (CVP) seinen Vorstoss.
Wenn der Stichtag auf den 1. August falle, sei dieses Problem gelöst. Die Forderung erhielt Unterstützung aus allen Fraktionen.
Bildungsdirektor Reto Wyss war skeptisch. Er setzte sich für die unverbindlichere Form des Postulats ein. So könne abgewartet werden, wie sich die Einführung des zweijährigen Kindergartens auswirke.
Der Rat beharrte aber auf der verbindlichen Form der Motion und beschloss den neuen Stichtag mit 79 zu 33 Stimmen. Die Regierung muss nun eine Revision des Volksschulgesetzes ausarbeiten.