Im neuen Sozialhilfegesetz wurden die Gründe für Leistungskürzungen präzisiert. Damit werde es in Nidwalden ausreichende Instrumente geben, um einem allfälligen Missbrauch den Riegel zu schieben, sagte die Sozialdirektorin Yvonne von Deschwanden.
Das neue Gesetz geht bei den Kürzungen der Leistungen über die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vorgesehenen Sanktionen hinaus. Bei schweren Widerhandlungen kann die Sozialhilfe auf das Minimum der Nothilfe beschränkt werden. Auch eine Abweichung vom grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Nothilfe ist möglich. Neu wird der Regierungsrat festlegen, wie die Sozialhilfeleistungen bemessen werden.
Die Sozialhilfequote ist in Nidwalden schweizweit am tiefsten. Sie liegt bei 0,9 Prozent. Somit beziehen 370 von 42'000 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner Sozialhilfe.