Der frühere Anlagechef der BVK sagte vor dem Obergericht, er sei überzeugt, dass er in erster Instanz kein gerechtes Urteil erhalten habe: «An mir wurde ein Exempel statuiert.» Er bekenne sich zu seinen Taten, fordere aber eine mildere Strafe.
Er wolle, dass die volle Wahrheit an den Tag komme, so der frühere Anlagechef in einer ersten Befragung. Wie vor Bezirksgericht betont der Angeklagte, er habe zwar dicke Couverts mit Bargeld entgegengenommen, dieses Geld aber nie eingefordert oder als Dankeschön für erteilte Aufträge verlangt.
Bestechungsgelder in der Höhe von 1,7 Mio. Franken
Der Mann ist mehrheitlich geständig, während rund 15 Jahren ein System der Günstlingswirtschaft am Laufen gehalten zu haben. Er liess sich von Geschäftsfreunden mit Bargeld, Golf-Ferien und anderen Annehmlichkeiten bestechen und investierte im Gegenzug Pensionskassengelder in deren Anlagevehikel.
So bescherte er der kantonalen Pensionskasse einen Millionenverlust. Im November 2012 wurde er vom Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.