Die Universität Zürich hat Christoph Mörgeli, damals Titularprofessor und Leiter des medizinhistorischen Museums, im September 2012 «unrechtmässig entlassen». Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Universität Zürich muss Christoph Mörgeli daher eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen und eine Abfindung von zwölf Monatslöhnen bezahlen. Dies entspricht rund 150'000 Franken. Diese Entschädigung decke den Verlust aber «nie im Leben», sagt Christoph Mörgelis Anwalt Manfred Küng: «Wir sind nicht zufrieden. Allein der Schaden, den Christoph Mörgeli in seiner Pensionskasse hat, ist grösser als diese Entschädigung.»
Uni Zürich hat viele Fehler gemacht
Im Kündigungsverfahren habe die Universität Zürich mehrere Fehler begangen, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. So sei die Kündigung vom nicht dafür zuständigen Rektor ausgesprochen worden, zudem sei Christoph Mörgeli das rechtliche Gehör zu spät und bloss pro forma gewährt worden. Und die Universität Zürich habe es verpasst, Christoph Mörgeli im Umgang mit der öffentlichen Kritik zu unterstützen.
Vielmehr sei ihm von seinem Vorgesetzten mehrfach das Gespräch verweigert worden. Berücksichtige man die Umstände, seien Mörgelis öffentliche Äusserungen weitgehend vertretbar und kein Grund für eine Kündigung.
Keine Rückkehr an die Uni
Das Gericht erachtet die Universität als «wesentlich mitverantwortlich» für den Vertrauensverlust zwischen Mörgeli und seinem Arbeitgeber. Dass der Medizinhistoriker nun aber an die Uni zurückkehren kann, schliesst das Gericht aus. Mörgeli hat trotz dieses Urteils «keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses.»
Bei der Universität Zürich nimmt man das Urteil zur Kenntnis. «Wir bedauern diese Fehler, die da gemacht wurden», sagt Sprecher Beat Müller. Man werde das Urteil nun analysieren und einen allfälligen Weiterzug prüfen.