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Blumen und Kerzen erinnern an das Tötungsdelikt vom 5. Juli.
Legende: Blumen und Kerzen erinnern an das Tötungsdelikt vom 5. Juli. Ein 42jähriger Mann kam ums Leben. Keystone

Zürich Schaffhausen «Fall Seefeld» hat keine Konsequenzen bei Hafturlauben

Ende Juni wurde im Zürcher Seefeld ein Mann getötet. Als Täter vermutet wird ein Häftling, der nicht aus dem Hafturlaub zurück gekehrt ist. Die Fahndung nach diesem mutmasslichen Täter sei aber korrekt abgelaufen, heisst es in einem Bericht. Die Praxis bezüglich Hafturlauben wird nicht geändert.

Als ein 42-jähriger Mann im Zürcher Seefeld getötet wurde, war der mutmassliche Täter bereits seit einer Woche auf der Flucht. Erst dann leitete die Polizei und das Amt für Justizvollzug eine öffentliche Fahndung ein und warnte die Bevölkerung vor dem 23-jährigen Straftäter, der nicht aus dem Hafturlaub zurückgekehrt war.

Wieso so spät?

Weshalb erst so spät, fragten sich danach viele. Und im Zürcher Kantonsrat wurde dazu eine Anfrage deponiert. Nun liegt die Antwort der Regierung vor: Die öffentliche Fahndung sei erst dann eingeleitet worden, als klar war, dass es einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Tötungsdelikt im Seefeld und dem Straftäter auf der Flucht geben könnte, heisst es darin. Bis zu diesem Moment mussten und durften das Amt für Justizvollzug und die Kantonspolizei Zürich lediglich von einer «Nichtrückkehr» des Straftäters aus dem Urlaub ausgehen. «Es gab keine Hinweise, dass der Häftling etwas mit dem Tötungsdelikt zu tun haben könnte», ergänzte Benjamin Tommer von der kantonalen Justizdirektion gegenüber dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen.

Zudem sei man zu diesem Zeitpunkt nicht davon ausgegangen, dass der junge Mann besonders gefährlich sei. Deshalb wurde sein «Nichtrückkehr» nur intern gemeldet.

Vorgeschichte:

Fazit: alles lief, wie es musste

Die Zürcher Regierung kommt damit zum Schluss: Bei der öffentlichen Fahndung haben sich das Amt für Justizvollzug und die Kantonspolizei Zürich «an die Vorgaben gehalten und richtig gehandelt». Deshalb seien weder organisatorische, noch personelle Konsequenzen angebracht.

Auch die Richtlinien bei der Vergabe von Urlauben werden nicht angepasst. Das Ziel des Strafvollzugs sei immer noch, die Täter wieder auf die Freiheit vorzubereiten, betont Tommer. «Deshalb sind Urlaube nicht ein Geschenk an die Häftlinge, sondern sie sind eine gesetzliche Pflicht.» Aufgrund dieses «tragischen Einzelfalls» könne man diese Praxis nicht ändern.

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